Auf alle rechtsfragen
in DER KRISE die richtige antwort.
Sanierung unter dem Schutz
des Insolvenzrechts
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justask berät zu Möglichkeiten einer nachhaltigen Sanierung und des Neustarts nach der Krise. Wir bringen langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und exzellentes Know-how in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren als Berater der betroffenen Unternehmen, Sachwalter oder Sanierungsgeschäftsführer (CRO) ein. justask schafft den rechtlichen Rahmen und unterstützt dabei, Unternehmen auch in schwerem Fahrwasser auf Kurs zu halten.
Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren ermöglichen eine planbare und effektive Sanierung unter Aufsicht des Insolvenzgerichts, ohne Insolvenzverwalter. Vorteil beider Verfahren ist, dass das Unternehmen den Reststrukturierungsprozess selbst initiieren, steuern und umsetzen kann. Hierbei steht die volle Bandbreite der Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung zur Verfügung, die eine effektive und nachhaltige Neuausrichtung und einen echten Neustart ermöglichen.
So kann insbesondere in einem Eigenverwaltungsverfahren die Schuldenlast binnen kürzester Zeit durch einen sog. Schuldenschnitt („haircut“) reduziert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich kurzfristig von unwirtschaftlichen und anderweitig nicht bzw. schwer kündbaren Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Pacht-, Leasing- oder Finanzierungsverträgen) zu trennen. Dies ist eine bedeutsame Stellschraube zur effektiven Umsetzung einer operativen Neuausrichtung. Ferner steht in der Eigenverwaltung das Insolvenzgeld uneingeschränkt zur Verfügung. Hierdurch kann zusätzliche Liquidität für den Sanierungsprozess generiert werden, weil für die Dauer von max. 3 Monaten keine Personalkosten zu zahlen sind. Schließlich sind im Eigenverwaltungsverfahren Personalanpassungsmaßnahmen unter erleichterten Bedingungen möglich, die oftmals zur Überwindung der Krise und Neuausrichtung des Unternehmens erforderlich und geboten sind.
Ein Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Es bietet sich als eine echte planbare und effektive Sanierungsalternative an. Unternehmen können damit frühzeitig auf die Krise reagieren. Kennzeichnend ist, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, innerhalb von maximal drei Monaten einen Insolvenzplan und ein damit einhergehendes Sanierungskonzept zu erarbeiten und zu implementieren. In dieser Zeit kann das Unternehmen weiter uneingeschränkt über Vermögen verfügen und ist vor Zwangsvollstreckungen geschützt.
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